Alle Kategorien Weiteres
über 25.000 Produkte
über 200.000 zufriedene Kunden
schneller Versand
Kauf auf Rechnung *
Servicetelefon: 030 - 2005 369 0
Alle Kategorien
Anmelden

Verkehrsschild Anfang Zone eines eingeschränkten Haltverbot / Parkverbotszone | Verkehrszeichen VZ 290

Made in Germany
15 % Sale
24 Varianten
VZ 290.1 Verkehrsschild  Halteverbot für eine Zone
ab 55,08 €
zzgl. 19% MwSt (65,55 € inkl. MwSt.)
Lieferzeit: 1-3 Werktage
Günstigster verfügbarer Staffelpreis ab 46,92 € exkl. MwSt. Variante & Menge wählen
  • Material: Aluminium
  • Maße: 600 x 600 oder 840 x 840 mm
  • Bauart: Flachform , Alform oder Rundform
  • Reflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • Schildform: Quadrat
  • Verkehrszeichentyp: Vorschriftzeichen

  • nach StVO §41 Abs.1 (geänderte VZ Nummer, vorher: 290)

Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.

Für die Artikelnummer, Preise & Lieferzeiten klicken Sie bitte alle Wunscheigenschaften an
Beschreibung
Produktbeschreibung: Verkehrsschild Anfang Zone eines eingeschränkten Haltverbot / Parkverbotszone | Verkehrszeichen VZ 290

Verwendungszweck:
Das Verkehrsschild "Anfang Zone eines eingeschränkten Haltverbot / Parkverbotszone" (Verkehrszeichen VZ 290) dient dazu, den Beginn einer Zone zu kennzeichnen, in der ein eingeschränktes Haltverbot oder ein Parkverbot gilt. Es signalisiert den Verkehrsteilnehmern, dass sie ab diesem Punkt nicht mehr parken dürfen oder ihre Fahrzeuge nur für eine begrenzte Zeit anhalten dürfen.

Einsatzort:
Dieses Verkehrsschild findet vor allem an Straßen und Wegen Verwendung, die besonders schützenswert sind oder bei denen ein erhöhter Durchgangsverkehr herrscht. Typische Einsatzorte sind beispielsweise Schulen, Krankenhäuser, Spielplätze oder stark frequentierte Einkaufsstraßen. Durch die klare Kennzeichnung des Beginns der eingeschränkten Halt- oder Parkverbotszone trägt das Schild zur Verbesserung der Sicherheit und des Verkehrsflusses an diesen Orten bei.

Bedeutung im Alltag:
Im täglichen Leben spielt das Verkehrsschild "Anfang Zone eines eingeschränkten Haltverbot / Parkverbotszone" eine wichtige Rolle. Es sorgt dafür, dass bestimmte Bereiche von Fahrzeugen freigehalten werden, um beispielsweise einen sicheren Schulweg für Kinder zu gewährleisten oder die Zufahrt zu Rettungsfahrzeugen nicht zu blockieren. Durch die klare Kennzeichnung der Zone können Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen, dass sie an dieser Stelle nicht parken oder nur kurz halten dürfen, und somit mögliche Bußgelder oder Behinderungen vermeiden.

Gültigkeit nach StVO :
Das Verkehrsschild "Anfang Zone eines eingeschränkten Haltverbot / Parkverbotszone" (Verkehrszeichen VZ 290) ist gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland gültig. Es erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Größe, Farbe und Symbolik, um eine eindeutige Kommunikation mit den Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten. Die Einhaltung der angegebenen Regelungen ist verpflichtend und wird gegebenenfalls durch Kontrollen und Sanktionen überwacht.

Diese prägnante und informative Produktbeschreibung gibt einen Überblick über das Verkehrsschild "Anfang Zone eines eingeschränkten Haltverbot / Parkverbotszone" (Verkehrszeichen VZ 290). Sie verdeutlicht den Verwendungszweck des Schildes, beschreibt seine typischen Einsatzorte sowie seine Bedeutung im Alltag. Zudem wird auf die Gültigkeit nach der Straßenverkehrsordnung hingewiesen.
Produkte
weitere 97 Produkte anzeigen
Kategorien