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Verkehrsberuhigung-Schilder

Spielstraße-Schilder und andere Verkehrsberuhigung-Schilder liefern einen wertvollen Beitrag zum Schutz von Passanten und vor allem von Kindern. Letztere sind besonders durch Unfälle gefährdet, denn mit Einzug der SUVs ist das Risiko für sie durch verantwortungslose Fahrer verletzt oder gar getötet zu werden stark gestiegen. Deshalb wird dem Spielstraße-Schild als Verkehrszeichen in Zukunft eine noch größere Bedeutung zuteil werden.
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VZ 325.40 Verkehrsberuhigung Schild Spielstraße
ab 52,19 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (62,11 € inkl. MwSt.)
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VZ 325.1 Verkehrsberuhigung Spielstraßenschild
ab 49,30 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (58,67 € inkl. MwSt.)
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24 Varianten
VZ 325.2 Verkehrsschild Verkehrsberuhigter Bereich Ende
ab 49,30 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (58,67 € inkl. MwSt.)
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24 Varianten
Zusatzzeichen Kinderspielen... Erlaubt VZ 1010-10
ab 27,54 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (32,77 € inkl. MwSt.)
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24 Varianten
VZ 244.1 Fahrradstraße Beginn Verkehrszeichen
ab 55,08 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (65,55 € inkl. MwSt.)
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VZ 242-40 Fußgängerzone Schild gemäß StVO
ab 61,29 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (72,94 € inkl. MwSt.)
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VZ 242.1 - Schild Fußgängerzone Beginn
ab 55,08 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (65,55 € inkl. MwSt.)
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Fußgängerzone Ende Schild mit Verkehrszeichen 242.2
ab 55,08 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (65,55 € inkl. MwSt.)
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Verkehrsschild Fahrradstraße Ende VZ 244.2
ab 55,08 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (65,55 € inkl. MwSt.)
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Schilder zur Verkehrsberuhigung

Schilder zur Verkehrsberuhigung vermindern die Lärmbelästigung und schützen vor allem vor Schulen und Kitas die Kinder, da durch die Verringerung des Tempos die Gefahr schwerer Unfälle minimiert wird. Am besten kombiniert man diese Schilder mit Bremsschwellen zur Temporeduzierung oder anderen Produkten zur Verkehrsberuhigung. So entfalten das Portfolio aus verschiedenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen das größte Sicherheitspotential. Besonders im Fokus ist das Spielstraße-Schild. Denn dies soll für Schritttempo sorgen, was gerade in verkehrsberuhigten Straßen eine Menge Gefahren aus dem Durchgangsverkehr nimmt.


Vorsicht, wem Vorsicht gebührt – Besonders Spielstraße-Schilder schützen die Kinder

Verkehrsberuhigte Bereiche in geschlossenen Ortschaften tragen einen signifikanten Teil zur Erhaltung der Gemeinschaft in Wohnsiedlungen und Dörfern bei, indem sie die von ihnen gekennzeichnete Fläche von übermäßigem Fahrzeugverkehr befreien und somit eine sichere Nutzbarkeit derselbigen durch Passanten ermöglichen. Besonders die Spielstraße-Schilder nehmen diesbezüglich eine herausragende Rolle ein, da sie den Verkehr dulden, aber den Passanten und insbesondere den Kindern einen expliziten Schutz vor Rasern bieten. Während die Strafen für ein Überschreiten der 30er-Geschwindigkeitsschilder oft noch finanziell verkraftbar sind, so ist bei Missachtung der Spielstraße-Schilder sehr schnell Schluss mit lustig und der Gesetzgeber verhängt drakonische Strafen und Bußgelder. Die Abschreckung ist dementsprechend hoch, was gut ist. Vom Spielstraße-Schild profitieren mittlerweile in vielen städtischen Wohnsiedlungen und sogar Dörfern von den Schildern zur Verkehrsberuhigung. Spielstraße-Schilder sind viel wichtiger, als man annehmen mag, denn sie ermöglichen beim Spielen mit Gleichaltrigen soziale Kontakte spielerisch zu fördern, was der Entwicklung von Kindern nachweislich zuträglich ist. Sie legen somit den Grundstein für nachhaltige Kindheitserinnerungen und mitunter sogar ein Gefühl von Heimat und Idylle. Nach ersten Modellprojekten im Jahre 1977, besitzen verkehrsberuhigte Bereiche seit 1980 einen festen Platz in der StVO und haben sich mittlerweile zu einem festen Bestandteil unserer Kultur entwickelt. Unsere Schilder für verkehrsberuhigte Bereiche ermöglichen es Ihnen, eine Markierung der Areale vorzunehmen, die Fahrzeugführern unmissverständlich kommuniziert, ihr Fahrverhalten den Anforderungen der Zonen anzupassen. 


Was genau versteht man eigentlich unter „Verkehrsberuhigung“?

Verkehrsberuhigte Bereiche werden im Volksmund gerne als eben jene Spielstraßen bezeichnet und die; ein Kosename, der nahelegt, welche Bedeutung ihnen zufällt. Zwar können Areale dieser Art für den Durchgangs- sowie LKW-Verkehr genutzt werden und stellen somit keine Anliegerstraßen dar, der Fokus der Verkehrsberuhigung liegt jedoch eindeutig darauf, einen Ort zu schaffen, an dem sich Fahrzeugführer den Bedürfnissen von Passanten unterzuordnen haben. Um diesen Anspruch zu explizieren, hat die StVO Regeln aufgestellt, die während der Nutzung der Zonen unbedingt einzuhalten sind:

  • Fußgänger dürfen Straßen, die der Verkehrsberuhigung unterliegen, in ihrer gesamten Breite nutzen. Das Spielstraße-Schild bedeute die Unterordnung des Verkehrs den Bedürfnissen der Fußgänger und Kinder. Darüber hinaus stellt die StVO klar, dass Kindern das Spielen in verkehrsberuhigten Bereichen vollumfänglich und überall gestattet ist.

  • Verkehrsberuhigte Bereiche gebieten Fahrzeugführern jedweder Art die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit. Weiterhin dürfen Fußgänger von ihnen weder behindert noch gefährdet werden. Im Gegenzug sind Passanten angehalten, ihr Betragen so anzupassen, dass der Fahrzeugverkehr nicht durch Fahrlässigkeiten zum Erliegen kommt.

  • Im Zweifelsfall müssen Fahrer anhalten, um Passanten eine Neuorientierung zu ermöglichen. Neben den Verkehrsberuhigungszone Schildern rufen vor allem die klassischen Spielstraße-Schilder rufen insofern zu besonderer Vorsicht auf.

  • Anfang und Ende des verkehrsberuhigten Bereichs werden durch zwei separate Verkehrszeichen angezeigt. Auch das Spielstraße-Schild kennzeichnet je nach Version ein Anfang und ein Ende, um dem Kraftfahrer ein klares Bild des geschützten Straßenbereichs zu geben.


Was die Erfahrung lehrt: Rechtsentscheidungen in verkehrsberuhigte Bereiche und Zonen

In den Jahren seit ihrer Einführung wurde die Rechtsgrundlage verkehrsberuhigter Bereiche immer wieder angepasst, um auf individuelle Vorkommnisse eingehen und Zweifel während der Nutzung der Zonen zerstreuen zu können. In der Regel gehen solche Anpassungen des Regelwerks für verkehrsberuhigte Bereiche auf die Urteile von Landesgerichten zurück. Anbei finden Sie eine Aufzählung der wichtigsten Beschlüsse:

  • Laut Beschluss des Landgerichts Dortmund muss in verkehrsberuhigten Zonen nicht mit einem Überholen gerechnet werden. Ein Urteil, das der zusätzlichen Beruhigung des in ihm vorherrschenden Verkehrs dienlich sein soll.

  • Das Oberlandesgericht Köln hat festgesetzt, dass das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen auch dann in Fahrtrichtung links erlaubt ist, sofern entsprechend gekennzeichnete Parkflächen genutzt werden.

  • Paragraph 10 der StVO verordnet, dass während der Ausfahrt aus einem Areal mit Verkehrsberuhigung darauf zu achten ist, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Dementsprechend sind Fahrzeugführer beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig; auch die Rechts-vor-Links-Regelung greift in diesem Fall nicht. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs führte zu einer Ausweitung dieser Regelung: Die Verordnung gilt mittlerweile nämlich auch dann, wenn zwischen dem Verkehrszeichen, welches ein Aufheben des verkehrsberuhigten Bereichs bewirkt, sowie der nächsten Hauptstraße bis zu 30 Metern liegen.


Keine halben Sachen – unsere Verkehrszeichen entsprechen höchsten Anforderungen

Unsere Verkehrszeichen für verkehrsberuhigte Bereiche, übrigens auch unser Spielstraße-Schilder nach StVO, werden aus robustem Aluminium gefertigt, um einen Schutz vor Witterung und UV-Strahlen zu gewährleiten. Weiterhin entsprechen sie selbstverständlich den Auflagen der StVO. Was die Maße der Schilder anbelangt, so belaufen sich diese beim Einkauf in unserem Online-Shop wahlweise auf 420 x 630 oder 600 x 900 mm; je nachdem, welche Sichtweite zur Verfügung gestellt werden muss. Die Schilder liegen auf Wunsch ein- oder zweiseitig vor, warten mit einer Materialstärke von 2 oder 3 mm auf und liegen wahlweise in Flach-, Rund- oder Alform vor. Entsprechend des gewählten Standortes sowie dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen haben Sie die Wahl zwischen den Reflexionsklassen RA 1, RA 2 und RA 3. Bitte beachten Sie, dass die VZ-Nummern für Verkehrszeichen, die auf einen verkehrsberuhigten Bereich aufmerksam machen, kürzlich geändert wurden. Anbei finden Sie eine Gegenüberstellung der neuen und alten Codierungen:

  • Verkehrszeichen „Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs“: alte VZ-Nr. 325, neue VZ-Nr. 325.1

  • Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ (durchgestrichenes Schild): alte VZ-Nr. 326-50, neue VZ-Nr. 325.2

  • Doppelseitiges Verkehrsschild „Verkehrsberuhigter Bereich“: alte VZ-Nr. 326-40, neue VZ-Nr. 325.1-40
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