Verkehrsschild Halteverbot / Allgemeines Halteverbotsschild | Verkehrszeichen VZ 283-50
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- Material: Aluminium
- Maße: 420, 600 oder 750 mm Durchmesser
- Bauart: Flachform , Alform oder Rundform
- Reflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Schildform: Ronde
- Verkehrszeichentyp: Vorschriftzeichen
- nach StVO §41 Abs.1 (geänderte VZ Nummer, vorher: 283-50)
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.
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Verwendungszweck:
Das Verkehrsschild Halteverbot, auch bekannt als allgemeines Halteverbotsschild, dient dazu, das Parken oder Anhalten von Fahrzeugen an bestimmten Stellen zu verbieten. Es wird häufig in Bereichen eingesetzt, in denen ein freier Durchgang für den Verkehr gewährleistet werden muss oder wo die Sicherheit von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern gefährdet wäre. Das Schild signalisiert deutlich, dass das Abstellen von Fahrzeugen an diesem Ort nicht gestattet ist.
Einsatzort:
Das Halteverbotsschild findet seinen Einsatz in verschiedensten Bereichen des Straßenverkehrs. Es kann beispielsweise entlang von viel befahrenen Straßen, in Wohngebieten oder vor öffentlichen Gebäuden angebracht sein. Auch in Gewerbegebieten oder auf Parkplätzen wird das Schild oft verwendet, um den reibungslosen Ablauf des Verkehrs sicherzustellen. Durch seine gut sichtbare Gestaltung ermöglicht es eine klare Kommunikation an alle Verkehrsteilnehmer.
Bedeutung im Alltag:
Im täglichen Leben erfüllt das Halteverbotsschild eine wichtige Funktion. Es trägt zur Sicherheit und zum geordneten Ablauf des Straßenverkehrs bei, indem es bestimmte Bereiche von parkenden Fahrzeugen freihält. Dadurch wird etwaigen Behinderungen vorgebeugt und die Mobilität aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet. Das Schild ist somit ein unverzichtbares Hilfsmittel für eine effiziente Verkehrsorganisation.
Gültigkeit nach StVO :
Das Verkehrsschild Halteverbot, entsprechend der Verkehrszeichennummer VZ 283-50, hat seine rechtliche Grundlage in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es ist bundesweit gültig und muss von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder oder andere Strafen verhängt werden. Die Einhaltung des Halteverbots wird durch die zuständigen Behörden überwacht und kontrolliert.
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