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Verkehrsschild Seitenstreifen nicht befahrbar | Verkehrszeichen VZ 1007-60 als Zusatzzeichen

Made in Germany
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Seitenstreifen nicht befahrbar - Verkehrsschild VZ 1007-60
ab 27,54 €
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  • Material: Aluminium
  • Maße: 315 x 420, 450 x 600 oder 562 x 750 mm
  • Bauart: Flachform , Rundform oder Alform
  • Reflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • Schildform: Rechteck
  • Verkehrszeichentyp: Allgemeines Zusatzzeichen

  • nach StVO §39 Abs.3

Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.

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Beschreibung
Produktbeschreibung:

Verkehrsschild Seitenstreifen nicht befahrbar | Verkehrszeichen VZ 1007-60 als Zusatzzeichen

Verwendungszweck:
Das Verkehrsschild "Seitenstreifen nicht befahrbar" dient dazu, Fahrzeugführer auf das Verbot der Nutzung des Seitenstreifens hinzuweisen. Es ist ein Zusatzzeichen, das in Kombination mit anderen Verkehrszeichen verwendet wird, um spezifische Regelungen im Straßenverkehr zu kommunizieren. Dieses Schild findet vor allem Anwendung auf Autobahnen und Schnellstraßen, um die Sicherheit und den reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Einsatzorte:
Das Verkehrsschild "Seitenstreifen nicht befahrbar" kommt an verschiedenen Orten im Straßennetz zum Einsatz. Insbesondere auf Autobahnen und Schnellstraßen wird es häufig verwendet, um den Seitenstreifen für den Fahrzeugverkehr zu sperren. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie beispielsweise bei Baustellen oder zur Entlastung des Hauptfahrstreifens bei hohem Verkehrsaufkommen. Das Schild weist darauf hin, dass der Seitenstreifen nicht für die Fahrt genutzt werden darf und somit eine Gefahrensituation vermieden wird.

Bedeutung im Alltag:
Im Alltag spielt das Verkehrsschild "Seitenstreifen nicht befahrbar" eine wichtige Rolle für die Sicherheit im Straßenverkehr. Es informiert die Fahrzeugführer darüber, dass der Seitenstreifen keine Fahrmöglichkeit bietet und somit für sie gesperrt ist. Dies ist besonders wichtig, um Staus und Unfälle zu vermeiden. Das Schild signalisiert den Fahrern, dass sie den Hauptfahrstreifen nutzen sollen und nicht auf den Seitenstreifen ausweichen dürfen. Dadurch wird der Verkehrsfluss verbessert und ein geordnetes Fahren gewährleistet.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Verkehrsschild "Seitenstreifen nicht befahrbar" (Verkehrszeichen VZ 1007-60 als Zusatzzeichen) eine wichtige Funktion im Straßenverkehr hat. Es weist darauf hin, dass der Seitenstreifen für den Fahrzeugverkehr gesperrt ist und somit nicht befahren werden darf. Diese Information trägt zur Sicherheit und zum reibungslosen Ablauf des Verkehrs bei Autobahnen und Schnellstraßen bei.
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